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Der Flugplatz Zweedorf – Negativbeispiel für Behördenhandeln

Wer käme auf die Idee, einen Flugplatz in unmittelbarer Nähe von Schutzgebieten mit empfindlichen Vogelarten anzulegen? Dennoch wurde 1991 am schönen Dorf Zweedorf von der Landesregierung eine Betriebs- und Anlagengenehmigung für einen Verkehrslandeplatz erteilt, – ohne Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Genehmigung galt u.a. für Helikopter, Motorflugzeuge, Fallschirmsprungbetrieb ohne Begrenzung der Zahl der Flugbewegungen. Wie bei vielen Projekten zur Zeit der politischen Wende waren die finanziellen Träume von Flugplatzbetreiber und Politik unreflektiert groß und… erfüllten sich bis heute nicht. Dafür ging vom Flugplatz mit seiner Hauptausflugrichtung im Tiefflug über das Europäische Vogelschutzgebiet Wismarbucht/Salzhaff eine verheerende Wirkung auf die Vogelwelt aus. Bei der Beschäftigung mit diesem Problemfeld wurde uns schnell klar, dass wir uns nicht nur mit den massiv gestörten, natürlichen Fliegern, den vielen gefährdeten Brut- und Rastvögeln zu beschäftigen hatten.
Die menschlichen Flieger und ihre illegalen Aktivitäten gaben Anlass, sich intensiver in die Materie des Luftfahrtrechts einzuarbeiten. Die Entdeckungen, die wir machten, waren erstaunlich. Da gab es massenhaft Flugzeuge ohne gültige Zulassung, Fallschirmsport ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorkehrungen. Obendrein verfügte der gesamte Flugplatz über keine gültige Betriebsgenehmigung. Die Reaktionen der zuständigen Behörden waren erschütternd. Niemand wollte einschreiten. Stattdessen wurden wir mit Un- und Halbwahrheiten versorgt und mehrfach der Versuch der Einschüchterung unterstützt. So war ein sehr langer Atem unsererseits notwendig, um dem Behörden-Goliath auch nur abzuringen, was Recht ist.
Wir präsentieren hier eine kleine Auswahl der Illegalitäten und können Interessierten auch noch vertiefendes Material zur Verfügung stellen.

Flugzeuge ohne Zulassung
Gefährlicher Fallschirmsport
Flugplatz ohne gültige Betriebsgenehmigung
Stand der Dinge